Erklärung zur Barrierefreiheit

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Das TUM Klinikum Rechts der Isar ist bemüht, seine Website(s) im Einklang mit der Bayrischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt zunächst für die Website https://mri.tum.de sowie die Websites mit den Subdomains im Sinne von https://einrichtung.mri.tum.de. Die Websites der Kliniken werden gerade einem Relaunch unterzogen, welches der Barrierefreiheit zugutekommt. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit der Bayrischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit der Bayrischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Nicht alle Inhalte liegen in Leichter Sprache vor
  • Die meisten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei zugänglich
  • Für bestimmte multimediale Inhalte (z. B. Videos) liegen keine Voll-Transkriptionen vor
  • Wenige Seitenelemente bieten einen zu geringen Kontrast
  • Die Schriftgröße lässt sich nicht über die Website vergrößern

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3.4.2024 erstellt.

Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.5.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter presse@mri.tum.de. Auch Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie hierüber einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum)
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Ismaninger Straße 22
81675 München
presse@mri.tum.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html