Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an. Mit besonderen Serviceleistungen möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Im medizinischen Bereich können Sie wahlärztliche Leistungen, die so genannte „Chefarztbehandlung“, wählen.
Jede Patientin, jeder Patient kann Wahlleistungen in Anspruch nehmen, sofern es die Belegungssituation zulässt. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit Ihnen.
Falls Sie unsicher sind, welche Leistungen Ihre Versicherung abdeckt, informieren Sie sich bitte vor Ihrem Krankenhausaufenthalt bei Ihrem Versicherer. Werden die Leistungen nicht von Ihrer (Zusatz- ) Versicherung übernommen, können Sie diese selbstverständlich trotzdem in Anspruch nehmen, die Leistungen sind dann von Ihnen direkt zu bezahlen.
Unser Tipp:
Fragen Sie bei Ihrer Aufnahme unsere Mitarbeitenden in der Patientenaufnahme, welche Wahlleistungen für Sie verfügbar sind.
Neben einer guten medizinischen und pflegerischen Versorgung hilft auch das persönliche Wohlbefinden dabei, schnell wieder auf die Beine zu kommen. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, neben der Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, gesonderte Ein- oder Zweibettzimmer zu wählen. Diese Zimmer bauen wir aktuell in enger Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherungen für Sie um, um Ihnen schon bald ein besonders komfortables Ambiente anbieten zu können.
Weitere Komfortleistungen sind z. B. Ihre persönliche Tageszeitung oder eine hochwertige Menüauswahl
Preise für Ein- und Zweibettzimmer:
Wahlleistungsstation:
- Unterbringung in einem Einbettzimmer 193,00 Euro
- Unterbringung in einem Zweibettzimmer 98,00 Euro
Komfortstation:
- Unterbringung in einem Einbettzimmer 168,00 Euro
- Unterbringung in einem Zweibettzimmer 88,00 Euro

Als Patientin oder Patient hat man bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oftmals gerne seine nahestehenden Angehörigen/ Bezugsperson bei sich. Aus diesem Grund haben Sie bei entsprechender Verfügbarkeit bei uns am Klinikum die Möglichkeit eine Begleitperson mitzubringen.
Die Kosten für eine Begleitperson belaufen sich auf 80,00€ pro Belegungstag inklusive Verpflegung.
Bei einer medizinisch notwendigen Begleitperson (beispielsweise bei Kindern unter sieben Jahren oder Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung) übernimmt im Regelfall Ihre Krankenkasse die Kosten (ggf. mit Eigenbeteiligung).
Unser ärztliches Personal kann für die Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen eine Bescheinigung ausstellen. Diese müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Kostenübernahme für die Begleitperson zu beantragen. Die Entscheidung über Ihren Antrag obliegt allein Ihrer Krankenkasse.
Wir bitten Sie zu beachten, dass wir die Unterbringung einer Begleitperson nur unter der Voraussetzung anbieten können, dass wir das Bett nicht zur Versorgung anderer Patienten benötigen.
Was sind Wahlleistungen?
Wahlleistungen sind zusätzliche, über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen, die zwischen Ihnen als Patient/in und dem Klinikum und/oder der Chefärztin/dem Chefarzt vereinbart und bezahlt werden. Sie umfassen sowohl ärztliche Leistungen (Wahlärztliche Leistung), wie etwa die Behandlung durch die Chefärztin/den Chefarzt, als auch nichtärztliche Leistungen, wie zum Beispiel die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer (Wahlleistung Unterkunft) oder weitere Dienstleistungen.
Was bedeutet die Wahlleistung "Unterkunft"?
Die Wahlleistung Unterkunft bezieht sich auf die Unterbringung sowie Komfort- und Serviceleistungen, die sich positiv auf Ihre Genesung auswirken können. So können Sie beispielsweise (abhängig von der aktuellen Zimmerbelegung und je nach Klinikum) ein Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch nehmen. Darüber hinaus erwarten Sie verschiedene Komfortleistungen und Serviceangebote.
Ich bin gesetzlich versichert, kann ich trotzdem Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
Ja, das können Sie. Als Selbstzahler können Sie alle gewünschten Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihnen.
Was sind wahlärztliche Leistungen?
Zu wahlärztlichen Leistungen gehört die medizinische Behandlung durch die Chefärztin/den Chefarzt oder einen in der Wahlleistungsvereinbarung benannten bzw. mit ihnen schriftlich vereinbarten Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.
Ist eine Begleitperson möglich?
Die Unterbringung und Verpflegung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine Wahlleistung. Diese ist auf Anfrage möglich, sie ist aber abhängig von der Belegung des Klinikums.
Wer bezahlt für die Wahlleistung?
Bitte klären Sie im Vorfeld Ihres stationären Aufenthalts wenn möglich mit Ihrem Versicherungsträger ab, welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden. Bei voll privatversicherten Patienten werden häufig alle Kosten übernommen (Ausnahme: Basis- oder Standardtarif). Bei privaten Zusatzversicherungen empfiehlt sich ein Blick in den Versicherungsvertrag um sicherzustellen, dass alle Leistungen übernommen werden.