Entlassmanagement
Liebe Patienten und Patientinnen, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
mit dem im Jahr 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) soll eine gute medizinische Versorgung der deutschen Bevölkerung gesichert und weiter verbessert werden. Eine wichtige Neuregelung dieses Gesetzes ist die Einführung konkreter Regelungen zum Übergang von Patienten von der stationären Versorgung zur ambulanten Nachbehandlung. Intention des Gesetzgebers war es, für alle voll- oder teilstationär behandelten Patienten eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung sowie eine strukturierte und sichere Weitergabe relevanter Informationen zu gewährleisten.
Worum geht es konkret beim Entlassmanagement?
Nach Abschluss der stationären oder teilstationären Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung der Patienten erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.
Alle unsere Patienten werden über die Maßnahmen des Entlassmanagements durch uns bei Aufnahme informiert und beraten. Den Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V können Sie hier herunterladen. Alle geplanten Schritte werden mit Ihnen abgestimmt und nur nach Ihrer Zustimmung durchgeführt. Wenn Sie es wünschen, werden Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Weiterbehandelnden Leistungserbringern steht für Rückfragen zum Entlassmanagement ihrer Patienten ein Ansprechpartner zur Verfügung:
Mo. bis Fr.: 09:00 - 19:00 Uhr
Sa und So: 10:00 - 14:00 Uhr
Tel: 089 / 4140 - 7730